Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
Beiträge an die VdBS wurden bisher als Versogungsaufwendungen angesehen, die nach § 10 des Einkommensteuergesetzes - ESTG - im Rahmen der dort festgesetzten Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden konnten.